Vermissen Sie ein Stichwort ? Mit diesem Formular können Sie uns Ihre Vorschläge melden.
Waffenschein; Beantragung
Hinweis: die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, den Geschäftsräumen, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, benötigen Sie einen Waffenschein.
Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich.
Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.
Nähere Einzelheiten teilt Ihnen die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.
Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung
Mindestalter 18 Jahre
Sachkunde
Bedürfnis
Versicherung
bei Kleinem Waffenschein: nur Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist der Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - zu erbringen.
Zwischen 102,26 und 204,52 Kleiner Waffenschein: 50
Kleiner Waffenschein Online Sie können den Kleinen Waffenschein online beantragen. Für die Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät/Smartphone und die AusweisApp.
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Stand: 06.08.2012
Den kleinen Waffenschein können Sie schriftlich oder ggf. online beantragen.
Wenn Sie den kleinen Waffenschein schriftlich beantragen:
Sie füllen das Formular aus, das von der zuständigen Waffenbehörde bereitgestellt wird.
Sie schicken das unterschriebene Formular und das Foto vom Aufbewahrungsbehälter per Post an die zuständige Waffenbehörde.
Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den kleinen Waffenschein online beantragen:
Sie rufen den Online-Dienst der zuständigen Waffenbehörde auf.
Sie erfassen die erforderlichen Daten und laden das Foto vom Aufbewahrungsbehälter hoch.